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Gewerbe-Parkkarten: Klare Worte gegen unnötige Hürden

Die Stimmbevölkerung hat im Herbst 2025 mit 52,8 Prozent Ja gesagt zur neuen Parkkartenverordnung. Nun steht diese - bezüglich der Einführung - still, weil der Fussgängerverein Zürich, Fussverkehr Schweiz und der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband gegen den neuen Basisschutz rekurriert haben. Der Bezirksrat gab ihnen im August Recht. Der Gemeinderat entschied am Mittwoch, was nun geschehen soll.

Das Problem: Trottoirparkieren für Fachleute
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Konkret geht es um eine Passage, die es Gewerbetreibenden, Ärztinnen und Spitex-Mitarbeitern erlaubt, ihre Fahrzeuge auf dem Trottoir abzustellen - etwa wenn sie keine andere Parkmöglichkeit in der Nähe finden und mindestens 1,50 Meter Platz für Fussgänger bleibt.

Der Bezirksrat sieht darin einen Widerspruch zum Bundesrecht und einen Eingriff in den Schutzraum der Fussgänger. Ich sehe das anders - und ich habe im Plenum klar gemacht, was hier auf dem Spiel steht: Wer das Gewerbe immer weiter einschränkt, gefährdet langfristig auch die Lebensqualität der Quartiere.

Warum ich den Weiterzug unterstützt habe
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Ich habe mich dafür eingesetzt, dass der Stadtrat den Entscheid des Bezirksrats ans Verwaltungsgericht weiterzieht. Nicht aus rein verkehrspolitischem Kalkül, sondern weil die Vorlage ein Kompromiss war, den die Stimmbevölkerung angenommen hat. Diesen gilt es zu respektieren. Und: Weitere Einschränkungen für das Gewerbe haben auch einen direkten Einfluss auf die Nebenkosten der Mieterinnen und Mieter. Das wird in der öffentlichen Debatte oft vergessen.

Die Zustimmung im Gemeinderat fiel deutlich aus. Nun muss die nächste Instanz klären, ob die Zürcher Lösung mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Ich setze darauf, dass das Verwaltungsgericht die Regelung als gesteigerten Gemeingebrauch bewertet und damit die kommunale Handlungsfreiheit stärkt.